Lexikon der diskreten Führungskräftesuche

Gibt es beim Executive Search eine Nachbesetzungsgarantie (Replacement Guarantee)?

Ja, seriöse Personalberatungen bieten eine Nachbesetzungsgarantie: Scheidet der vermittelte Kandidat innerhalb einer vereinbarten Frist aus, wird ohne erneutes Honorar nachbesetzt. Entscheidend sind drei Vertragsdetails — die Länge der Frist, welche Ausscheidensgründe abgedeckt sind und wie oft die Garantie greift.

Kurzantwort

Ja, seriöse Personalberatungen bieten eine Nachbesetzungsgarantie: Scheidet der vermittelte Kandidat innerhalb einer vereinbarten Frist aus, wird ohne erneutes Honorar nachbesetzt. Entscheidend sind drei Vertragsdetails — die Länge der Frist, welche Ausscheidensgründe abgedeckt sind und wie oft die Garantie greift.

Die drei Stellschrauben jeder Garantie

Frist: Marktüblich sind drei bis sechs Monate, teilweise gekoppelt an die vertragliche Probezeit. Bei C-Level-Positionen mit längeren Einarbeitungszyklen sind zwölf Monate sinnvoller, weil sich Passung dort selten in 90 Tagen zeigt.

Abgedeckte Gründe: Manche Verträge greifen nur bei Eigenkündigung des Kandidaten. Aussagekräftiger ist eine Garantie, die auch die arbeitgeberseitige Trennung wegen mangelnder Eignung einschließt. Häufigkeit: Gilt die Garantie einmalig oder auch für den Ersatzkandidaten? Eine einmalige Garantie verliert ihren Wert genau dann, wenn man sie am dringendsten braucht.

Typische Ausschlüsse

Nicht abgedeckt sind in der Regel: betriebsbedingte Kündigung, Streichung oder Umstrukturierung der Position, wesentliche nachträgliche Änderung des Aufgabenzuschnitts, Insolvenz des Auftraggebers sowie Ausscheiden aus persönlichen Gründen wie Krankheit oder Familiennachzug.

Diese Ausschlüsse sind sachlich begründet, weil sie außerhalb des Einflussbereichs des Beraters liegen. Problematisch wird es, wenn Verträge zusätzlich die Garantie an Zahlungsfristen koppeln oder eine Selbstbeteiligung vorsehen.

Die Regelung bei Esteves Recruiting

Die Nachbesetzungs-Garantie ist bei uns in jedem Vermittlungshonorar enthalten und wird nicht separat berechnet. Verlässt eine vermittelte Fachkraft oder Führungskraft das Unternehmen innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist, suchen wir ohne erneutes Honorar nach.

Die konkrete Frist wird positionsabhängig vor Mandatsbeginn schriftlich festgelegt — bei Führungspositionen mit längerem Einarbeitungshorizont entsprechend länger als bei gewerblichen Stellen.

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