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Förder-Check inklusive

Fördermittel bei Neueinstellungen: Wir prüfen, bevor Sie unterschreiben.

Das Vermittlungshonorar wird nicht gefördert — die Einstellung selbst oft schon. Wir prüfen bei jedem Kandidatenvorschlag, ob ein Lohnkostenzuschuss in Frage kommt, und geben Ihnen die Checkliste rechtzeitig vor Vertragsbeginn.

Die kurze Antwort

Stellen Sie eine Person ein, die arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldet ist und eine längere Einarbeitung braucht, kann die Agentur für Arbeit einen Eingliederungszuschuss zahlen — in der Regel bis zu 50 % des Arbeitsentgelts für bis zu 12 Monate. Der Antrag muss vor Arbeitsbeginn gestellt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch.

Warum der Staat das überhaupt bezahlt

Der Eingliederungszuschuss ist kein Geschenk, sondern Arbeitsmarktpolitik mit Kosten-Nutzen-Rechnung: Eine arbeitsuchende Person kostet den Staat monatlich Geld — wenn ein Arbeitgeber sie einstellt, spart die Arbeitslosenversicherung Leistungen und gewinnt Sozialbeiträge. Der Zuschuss teilt diesen Vorteil: Der Staat zahlt einen Teil des Lohns mit, weil er unterm Strich selbst gewinnt.

Dieselbe Logik steckt hinter dem Qualifizierungszuschuss und dem Vermittlungsgutschein: Der Staat bezuschusst, dass Unternehmen Menschen einstellen und weiterbilden — weil jede Beschäftigung Sozialkassen und Steueraufkommen stärkt.

Deshalb gibt es auch kein „gefördertes Recruiting“ als Produkt: Gefördert wird immer ein konkretes Ereignis — die Einstellung, die Beratung, der Prozess. Wer das sauber trennt, profitiert. Wer Vermittlung als Beratung umdeklariert, riskiert Rückforderung.

Interaktiv

Lohnt sich der Förder-Check für Sie?

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Planen Sie in den nächsten 12 Monaten Neueinstellungen?

Zuschüsse lohnen sich besonders bei Fachkräften, die länger brauchen als die Anzeigenlaufzeit.

Kämen auch Bewerber:innen infrage, die etwas längere Einarbeitung brauchen?

Z. B. Quereinstieg, Wiedereinstieg, internationale Fachkräfte — genau da greifen Zuschüsse am stärksten.

Unverbindliche Ersteinschätzung, keine Rechts- oder Förderberatung. Die Entscheidung trifft die zuständige Behörde.

Rechenbeispiel (unverbindlich)

Bruttojahresgehalt
48.000 €
4.000 € pro Monat
Unser Honorar (15 %)
7.200 €
nur bei Einstellung
Beispiel EGZ: 30 % für 6 Monate
7.200 €
Entscheidung der Agentur

Illustratives Beispiel ohne Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung. Höhe und Dauer legt allein die zuständige Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter im Einzelfall fest.

Relevante Programme im Überblick

Eingliederungszuschuss (EGZ)

Agentur für Arbeit / Jobcenter (§§ 88–92 SGB III)
Was gefördert wird
Zuschuss zum Arbeitsentgelt, wenn Sie eine arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldete Person einstellen, deren Vermittlung wegen personenbezogener Umstände erschwert ist (z. B. längere Einarbeitung).
Umfang
In der Regel bis zu 50 % des Arbeitsentgelts für bis zu 12 Monate; bei Schwerbehinderung bis 70 % für bis zu 24 Monate; bei Bewerber:innen ab 55 bis zu 36 Monate (Antragsstellung bis 31.12.2028).
Unsere Rolle
Wir prüfen bei jedem vorgeschlagenen Profil, ob ein EGZ in Frage kommt, und geben Ihnen die Antrags-Checkliste vor Vertragsunterschrift.
Offizielle Quelle

Qualifizierung Beschäftigter und Qualifizierungsgeld

Agentur für Arbeit / ESF Plus (§§ 82 ff. SGB III)
Was gefördert wird
Zuschüsse zu Lehrgangskosten und Arbeitsentgelt, wenn Sie neue oder bestehende Mitarbeitende weiterbilden — relevant auch bei Quereinstieg: erst einstellen, dann qualifizieren.
Umfang
Lehrgangskosten bis zu 100 % (unter 50 Mitarbeitende), Lohnzuschuss 25–75 % je nach Betriebsgröße; Weiterbildung über 120 Stunden bei zugelassenem Träger.
Unsere Rolle
Starkes Argument bei internationalen Profilen und Quereinsteiger:innen — wir weisen auf die Option hin, Bewilligung liegt bei der Agentur für Arbeit.
Offizielle Quelle

Vermittlungsgutschein (AVGS)

Agentur für Arbeit / Jobcenter (§ 45 SGB III)
Was gefördert wird
Arbeitsuchende Personen können einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein erhalten, mit dem die Kosten einer privaten Vermittlung direkt von der Agentur übernommen werden.
Umfang
Erfolgsbasiert 2.500 € (bei langzeitarbeitslosen oder schwerbehinderten Personen 3.000 €) — ausgezahlt an die Vermittlung, nicht an Sie als Arbeitgeber.
Unsere Rolle
Wenn ein vorgeschlagenes Profil einen AVGS besitzt und die Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Vermittlung für Sie als Arbeitgeber kostenfrei sein. Wir weisen im Einzelfall darauf hin.
Offizielle Quelle

Angaben geprüft am 06.10.2026. Programme und Konditionen können sich ändern.

Was wir tun — und was nicht

  • Förderfähigkeit bei jedem Kandidatenvorschlag prüfen
  • Mit dem Profil klären, ob eine Arbeitsuchend-Meldung möglich ist
  • Antrags-Checkliste und Timing vor Vertragsunterschrift
  • Kontakt zum Arbeitgeber-Service der Agentur vorbereiten
  • Honorar und Förderung transparent getrennt ausweisen
  • Keine Förderzusagen oder garantierten Quoten
  • Keine Umdeklaration von Vermittlung als Beratung
  • Keine Antragstellung in Ihrem Namen
  • Keine Steuer- oder Rechtsberatung

Häufige Fragen

Wird das Honorar einer Personalvermittlung staatlich gefördert?

Nein. Vermittlungshonorare von Unternehmen sind in den gängigen Bundesprogrammen nicht förderfähig. Förderfähig sein kann aber die Einstellung selbst: Mit dem Eingliederungszuschuss kann die Agentur für Arbeit bis zu 50 % des Arbeitsentgelts für bis zu 12 Monate bezuschussen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Muss die eingestellte Person arbeitslos sein?

Nein — arbeitsuchend gemeldet genügt. Auch angestellte Personen können sich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden, wenn sie wechseln wollen. Ob ein Zuschuss greift, hängt von den personenbezogenen Vermittlungshemmnissen ab — das klären wir pro Profil direkt mit der Kandidatin bzw. dem Kandidaten und geben Ihnen rechtzeitig vor Vertragsunterschrift Bescheid.

Wann muss der Eingliederungszuschuss beantragt werden?

Vor Beginn des Arbeitsverhältnisses — idealerweise vor der Vertragsunterschrift. Ein nachträglicher Antrag ist nicht möglich. Deshalb prüfen wir die Förderfähigkeit bereits bei der Kandidatenvorstellung.

Gibt es einen Rechtsanspruch auf die Förderung?

Nein. Der Eingliederungszuschuss ist eine Ermessensleistung. Über Höhe und Dauer entscheidet die zuständige Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall. Wir geben keine Förderzusage, sondern bereiten die Entscheidung vor.

Was kostet der Förder-Check?

Nichts. Der Förder-Check ist Teil jedes Suchauftrags. Unser Honorar bleibt unverändert: 15 % des Bruttojahresgehalts, nur bei erfolgreicher Einstellung.

Ist das Vermittlungshonorar steuerlich absetzbar?

In der Regel ja — Vermittlungskosten sind betrieblich veranlasste Aufwendungen und als Betriebsausgabe abzugsfähig. Je nach Unternehmensform und Steuersatz sinkt die effektive Belastung spürbar: Bei 8.000 € Honorar und ~30 % Gesamtsteuerlast liegen Sie effektiv bei rund 5.600 €. Kombiniert mit einem möglichen Lohnkostenzuschuss kann die Einstellung sich rechnerisch fast selbst tragen. Details klärt Ihr Steuerberater.

Kann die Vermittlung für uns komplett kostenfrei sein?

Im Einzelfall ja: Besitzt eine vorgestellte Person einen Vermittlungsgutschein (AVGS) der Agentur für Arbeit, können die Vermittlungskosten direkt von der Agentur übernommen werden (2.500 bis 3.000 €, erfolgsbasiert). Voraussetzungen und Bewilligung entscheidet allein die Agentur — wir weisen bei der Vorstellung darauf hin, wenn ein Profil dafür infrage kommt.

Suchauftrag mit Förder-Check

0 € Vorabkosten, 15 % Honorar nur bei Einstellung, Förderprüfung inklusive.

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Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Fördermittelberatung. Maßgeblich sind ausschließlich die Entscheidungen der jeweiligen Behörde.

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