Der Eingliederungszuschuss ist kein Geschenk, sondern Arbeitsmarktpolitik mit Kosten-Nutzen-Rechnung: Eine arbeitsuchende Person kostet den Staat monatlich Geld — wenn ein Arbeitgeber sie einstellt, spart die Arbeitslosenversicherung Leistungen und gewinnt Sozialbeiträge. Der Zuschuss teilt diesen Vorteil: Der Staat zahlt einen Teil des Lohns mit, weil er unterm Strich selbst gewinnt.
Dieselbe Logik steckt hinter dem Qualifizierungszuschuss und dem Vermittlungsgutschein: Der Staat bezuschusst, dass Unternehmen Menschen einstellen und weiterbilden — weil jede Beschäftigung Sozialkassen und Steueraufkommen stärkt.
Deshalb gibt es auch kein „gefördertes Recruiting“ als Produkt: Gefördert wird immer ein konkretes Ereignis — die Einstellung, die Beratung, der Prozess. Wer das sauber trennt, profitiert. Wer Vermittlung als Beratung umdeklariert, riskiert Rückforderung.