Kündigungsfrist Jobwechsel: Wann können Sie anfangen?
Kündigungsfrist berechnen leicht gemacht: gesetzliche Fristen, Sonderkündigung, Aufhebungsvertrag — und wie Sie den Wechsel klug timen.
Die häufigste Frage, die uns Kandidat:innen stellen: „Ich will wechseln — aber wann kann ich überhaupt raus?" Hier ist die ehrliche Übersicht, ohne Juristendeutsch.
Die gesetzliche Grundfrist
Nach § 622 BGB gilt als Standard: vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Das ist das Minimum — gilt aber nur, wenn Ihr Vertrag nichts anderes sagt.
Was viele übersehen: Diese Frist gilt für die Kündigung durch den Arbeitnehmer — und sie läuft vom Tag ab, an dem die Kündigung beim Arbeitgeber zugeht, nicht vom Poststempel.
Wann Ihr Vertrag mehr verlangt
Fast immer steht im Arbeitsvertrag eine längere Frist — typisch:
- 3 Monate zum Quartalsende (häufig bei Fach- und Führungskräften)
- 6 Wochen zum Quartalsende (Mittelweg)
- Individuelle Klauseln („zum Ende des Quartals", „drei Monate zum Monatsende")
Wichtig: Tarifverträge können eigene Fristen setzen. Schauen Sie also zuerst in den Vertrag, dann in den geltenden Tarifvertrag — erst dann in den Kalender.
Das Rechenbeispiel, das jeder versteht
Vertrag sagt „3 Monate zum Quartalsende". Sie unterschreiben den neuen Vertrag und kündigen am 5. Januar:
- Die Kündigung kommt nicht mehr zum 31. März raus (dafür hätte sie bis 31.12. zugehen müssen)
- Nächster Austrittstermin: 30. Juni
- Ab 30. Juni sind Sie frei — auch wenn der neue Arbeitgeber Sie schon im April wollte
Deshalb: zuerst die Frist kennen, dann bewerben — nicht umgekehrt.
Der legale Turbo: Aufhebungsvertrag
Wer früher raus will, kann mit dem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag vereinbaren — einvernehmlich, mit beliebigem Enddatum. Ehrlich gesagt: viele Arbeitgeber lassen gute Leute vor der Frist ziehen, wenn der Übergang sauber geregelt ist. Fragen kostet nichts — aber erst, wenn das neue Angebot schriftlich steht.
Zwei Dinge dabei beachten:
- Abfindung ist selten — lassen Sie sich nicht blenden; das eigentliche Ziel ist die frühe Freigabe
- Sperrzeit-Risiko beim Arbeitslosengeld — relevant nur, wenn Sie ohne Folgejob gehen
Unser Tipp aus der Praxis
In unserem Talent-Netzwerk planen wir den Wechsel gemeinsam mit der Kündigungsfrist — nicht dagegen. Wer ein anonymes Profil bei uns hinterlegt, muss nicht sofort liefern: Ihr Profil geht erst mit Ihrer Freigabe raus, und realistische Starttermine sind für uns und für Arbeitgeber völlig normal. „Ich kann zum Quartalsende" ist keine Schwäche — es ist Professionalität.
Kurz gefasst
- Vertrag + Tarifvertrag checken — die Frist steht dort, nicht im Bauchgefühl
- Zugang zählt — die Kündigung muss ankommen
- Neue Stelle erst unterschreiben, wenn der alte Ausstieg kalkulierbar ist
- Früher raus? Aufhebungsvertrag ansprechen — mit sauberer Übergabe als Argument
Sie wollen diskret prüfen, was der Markt für Sie bereithält? Anonymes Profil hinterlegen — kein Name, kein Risiko, erst Freigabe bei passender Gelegenheit.